Verlängerung der Einreichfrist zur Rezertifizierung bis zum 31.12.2020


Aufgrund der aktuellen Einschränkungen, bedingt durch die Corona-Pandemie, gibt es nun eine zusätzliche Ausnahmeregelung für alle, deren Frist im Laufe des Jahres 2020 bereits abläuft, jedoch aktuell weder Fortbildungen besucht noch Audits durchgeführt werden können. Die Einreichungsfrist wird bis 31.12.2020 verlängert.

Sobald Ihre Nachweisführung entsprechend den Rezertifizierungsvorgaben des Antragsformulars ZertSozial vollständig vorliegt, kann die Freigabe des Folgezertifikats erfolgen. Dieses neue Zertifikat muss dann allerdings vom Zulassungszeitraum her an das letzte Zertifikat anschließen.

Das bedeutet: endete Ihr bisheriges Zertifikat am 20.01.2020 wird Ihr Folgezertifikat folgende Gültigkeit haben: 21.01.2020 – 20.01.2023, auch wenn Sie den Antrag erst im Dezember 2020 einreichen können und das Zertifikat dann auch erst in diesem Monat erhalten werden.

Die Bundesakademie bietet Ihnen hierzu folgende Veranstaltungen (derzeit unter Vorbehalt) an:

  • QM- Workshop in Berlin vom 08.-09.06.2020
  • QM- Workshop in Stuttgart am 06.07.2020
  • QM- Workshop in Wennigsen vom 26.-27.11.2020

Weitere Informationen erhalten Sie hier.