Selbstbestimmtes Wohnen im BTHG
Grundlagen, Anforderungen und Umsetzungsstrategien
Der Umbau des ambulanten und stationären Betreuten Wohnens in Richtung fachlicher Assistenzleistung zur Unterstützung bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Wohnens ist organisatorisch anspruchsvoll und setzt passende Strukturen voraus. Er erfordert ein verändertes Verständnis professioneller Hilfe, insbesondere einer Neubestimmung der Beziehungsgestaltung zwischen Leistungserbringer und Leistungsberechtigten.
In der Fortbildung setzen Sie sich mit den Anforderungen an Organisationsstrukturen und Mitarbeiter*innen durch das BTHG auseinander und entwickeln Strategien zur Weiterentwicklung von Arbeitsweisen und Angeboten in Ihren Diensten und Einrichtungen.
15.-16.04.2021
Fach- und Führungskräfte in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe (Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie)
Ev. Diakonissenanstalt, 70167 Stuttgart
250,00 plus Übernachtung/Verpflegung
Schwerpunkte
- Das Recht auf Teilhabe im BTHG: Konsequenzen für die Erbringung von Leistungen im Bereich „Wohnen“
- Bedarfsermittlung im Rahmen der individuellen Teilhabeplanung
- Trennung von Fachleistungen und Unterhalt sichernden Leistungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. Rahmenverträge, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Heimgesetze)
- Die Erbringung von Assistenzleistungen – Anforderungen an die Organisation und die Qualifikation der Mitarbeitenden
- Fragen der Wohnraumbeschaffung
- Nutzung von Gestaltungsspielräumen – Erprobung neuer Leistungs- und Finanzierungsformen
- Leitungen zur ambulanten Pflege: Abgrenzung und Kooperation
- Transfer auf die Einrichtungen und Dienste der Teilnehmer*innen
Ergebnisse
Sie
- kennen die grundlegenden Änderungen durch das BTHG im Hinblick auf das selbstbestimmte Wohnen,
- haben die daraus resultierenden Anforderungen an die Einrichtungen und Dienste reflektiert und auf die eigene Organisation übertragen,
- haben erste Strategien und Lösungsansätze entwickelt bzw. erweitert.
Leitung
Dr. Michael Konrad, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Ihr Kontakt zu uns
030 488 37-488