Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g Abs. 3 SGB V
Weiterbildung
Mit der Verankerung des § 132 g SGB V, der gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase, im neuen Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) ermöglicht der Gesetzgeber ein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziertes und qualifiziertes Beratungsangebot. Ziel ist es, die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen selbstbestimmt die Entscheidung für eine individuelle Gestaltung ihrer letzten Lebensphase treffen zu lassen. Die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bieten den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung" an, damit eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erfolgen kann. Dabei sind individueller Wille und biographischer Hintergrund der Betroffenen für den Beratungsprozess handlungsleitend.
Theoriephase
- 48 Unterrichtsstunden
- Theorie- und 12 Unterrichtsstunden begleitende Beratungsgespräche mit anschließender Reflexion vor Ort, begleitet durch die Dozent*innen der Weiterbildung.
1. Zertifizierung nach der Theoriephase
Der Antrag auf anteilige Personalstelle kann bei der jeweiligen Landeskasse gestellt werden.
Praxisphase
- Sieben alleinverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse innerhalb eines Jahres
- Praxisphase mit Beratungsprozessen
- Abschlusskolloquium
2. Zertifizierung:
Für die Landeskasse sollte spätestens nach Ablauf eines Jahres nach ersten Antrag eingereicht werden.
26.-29.04.2021
25.-28.05.2021
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Heilpädagogen*innen Erzieher*innen, Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, Geistes-, Erziehungswissenschaftler*innen, Mediziner*innen, sowie Personen mit vergleichbaren Qualifikationen mit mindestens dreijähriger, einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre
Akademie Hotel, 13156 Berlin
1.330,00 plus Übernachtung/Verpflegung
Schwerpunkte
- Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (§132g SGB V)für die letzte Lebensphase
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation in Beratungsgesprächen
- Barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Pflegerisches und medizinisches Fachwissen
- Moderieren und Strukturieren von Fallgesprächen
- Dokumentation und Vernetzung
Ergebnisse
Sie
- kennen die Vereinbarung nach §132g SGB V und können diese umsetzen,
- können den Willen der/des Leistungsberechtigen und ihrer An- und Zugehörigen ermitteln und dokumentieren,
- können rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren,
- kennen interne und externe Netzwerke,
- können selbstorganisiert und -verantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen.
Leitung
Dr. Gabriele Beckert, BAKD
Ihr Kontakt zu uns
030 488 37-488