Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g Abs. 3 SGB V
Weiterbildung
Mit der Verankerung des § 132 g SGB V, der gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase, im neuen Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) ermöglicht der Gesetzgeber ein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziertes und qualifiziertes Beratungsangebot. Ziel ist es, die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen selbstbestimmt die Entscheidung für eine individuelle Gestaltung ihrer letzten Lebensphase treffen zu lassen. Die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bieten den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung" an, damit eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erfolgen kann. Dabei sind individueller Wille und biographischer Hintergrund der Betroffenen für den Beratungsprozess handlungsleitend.
1. Teil der Weiterbildung
- 48 Unterrichtsstunden
- 12 Unterrichtsstunden begleitende Beratungsprozesse mit anschließender Reflexion vor Ort, begleitet durch die Kursleiterinnen der Weiterbildung
Zertifizierung nach dem 1.Teil der Weiterbildung
Der Antrag auf anteilige Personalstelle kann bei der jeweiligen Landeskasse gestellt werden.
Theorieteil 2
- 36 Unterrichtsstunden
2. Teil der Weiterbildung
Sieben alleinverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse innerhalb eines Jahres
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Die Praxisphasen werden durch 6 Online-Sitzungen á 4 Stunden begleitet.
19.-23. September 2022 | 09.00 - 16.00 Uhr | Modul 1
28. November bis 02. Dezember | 09.00 - 12.00 Uhr | Modul 2
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Heilpädagogen*innen Erzieher*innen, Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, Geistes-, Erziehungswissenschaftler*innen, Mediziner*innen, sowie Personen mit vergleichbaren Qualifikationen mit mindestens dreijähriger, einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre
Akademie Hotel, 13156 Berlin
1.450,00 plus Übernachtung/Verpflegung
Veranst.-Nr.: 834606_neu
Schwerpunkte
- Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (§132g SGB V) für die letzte Lebensphase
- ethische und rechtliche Sachverhalte, Patientenverfügung, Notfallplan
- Kommunikation und Gesprächsführung
- barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- pflegerisches und medizinisches Fachwissen
- Moderieren und Strukturieren von Fallgesprächen
- Dokumentation und Vernetzung
Ergebnisse
Sie
- kennen die Vereinbarung nach §132g SGB V und können diese umsetzen,
- können den Willen der/des Leistungsberechtigen und ihrer An- und Zugehörigen ermitteln und dokumentieren,
- können rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren,
- kennen interne und externe Netzwerke,
- können selbstorganisiert und -verantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen.
Methoden
- theoretische Impulse
- Diskussionen, Erfahrungsaustausch
- Arbeit in Kleingruppen
- Rollenspiele, praktische Übungen
- Selbst- und Gruppenreflexion
- Durchführung eigenständige Beratungsprozesse
- Begleitung vor Ort
Leitung
Dr. Gabriele Beckert, BAKD
Ihr Kontakt zu uns
030 488 37-488