Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g Abs. 3 SGB V

Weiterbildung

Mit der Verankerung des § 132 g SGB V, der gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase, im neuen Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) ermöglicht der Gesetzgeber ein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziertes und qualifiziertes Beratungsangebot. Ziel ist es, die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen selbstbestimmt die Entscheidung für eine individuelle Gestaltung ihrer letzten Lebensphase treffen zu lassen. Die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bieten den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung" an, damit eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erfolgen kann. Dabei sind individueller Wille und biographischer Hintergrund der Betroffenen für den Beratungsprozess handlungsleitend.

1. Teil der Weiterbildung

  • 48 Unterrichtsstunden
  • 12 Unter­richtsstunden begleitende Beratungsprozesse mit anschließender Reflexion vor Ort, begleitet durch die Kursleiterinnen der Weiterbildung

Zertifizierung nach dem 1.Teil der Weiterbildung

Nach erfolgreichem Abschluss des 1.Teils der Weiterbildung sind die Teilnehmer*innen berechtigt, GVP über die Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Theorieteil 2

  • 36 Unterrichtsstunden

2. Teil der Weiterbildung

Die Teilnehmer*innen führen alleinverantwortlich vor Ort sieben Beratungspro­zesse innerhalb eines Jahres durch. Das Jahr wird durch 6 Online-Sitzungen á 4 Stunden begleitet.

Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

11.-15. September | 09.00 Uhr bis 16.15 Uhr | Modul 1
13.-17. November 2023 | 09.00 Uhr bis 12.15 Uhr | Modul 2

Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Gesund­heits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Heilpädagogen*innen, Ergotherapeut*innen, Erzieher*innen, Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, Geistes-, Erziehungswissenschaftler*innen, Mediziner*innen, sowie Personen mit vergleichbaren Qualifikationen mit mindestens dreijäh­riger, einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre

Tagungshaus der Akademien für Kirche und Diakonie, 13156 Berlin

1.600,00 plus Übernachtung/Verpflegung

Veranst.-Nr.: 834607

Schwerpunkte

  • Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (§132g SGB V) für die letzte Lebensphase
  • ethische und rechtliche Sachverhalte, Patientenverfügung, Notfallplan
  • pflegerische und medizinische Sachverhalte
  • Beratungsgespräche
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Selbstreflexion
  • Dokumentation und Vernetzung
  • GVP in anderen Kulturen, am Beispiel Islam
+

Ergebnisse

Sie

  • kennen die Vereinbarung nach §132g SGB V und können diese umsetzen,
  • können den Willen der/des Leistungsberechtigen und ihrer An- und Zugehörigen ermitteln und dokumentieren,
  • können rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren,
  • kennen interne und externe Netzwerke,
  • können selbstorganisiert und -verantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen.
+

Methoden

  • theoretische Impulse
  • Diskussionen, Erfahrungsaustausch
  • Arbeit in Kleingruppen
  • Rollenspiele, praktische Übungen
  • Selbst- und Gruppenreflexion
  • Durchführung eigenständige Beratungsprozesse
  • Begleitung vor Ort
+

Leitung

Beate Krüger, Beraterin Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Mitwirkende

Dirk Harms, Arzt und Bildhauer, Facharzt Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und Chirotherapie
Susan Vogel, Vertretungsprofessur Rechtswissenschaft, Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien, Hochschule Magdeburg-Stendal

Inhaltliche Anfragen

Dr. Gabriele Beckert
0172 739 28 85
gabriele.beckert@ba-kd.de

Anmeldung

Michael Rautenberg
030/ 488 37-495
michael.rautenberg@ba-kd.de